November 2022

Das am 10. November 2022 vom Bundestag verabschiedete Triage-Gesetz genügt weder dem Menschenrechtsmodell der UN-Behindertenrechtskonvention noch unserer deutschen Verfassung, die dem Prinzip der Lebenswertindifferenz verpflichtet ist. Zwar sind die Parlamentarier*innen in Sachen Ex-Post-Triage standhaft geblieben und haben diese nicht legalisiert - wie insbesondere von Vertreter*innen der Ärzteschaft gefordert. Dennoch handelt es sich bei dem Triage-Gesetz um ein Selektionsgesetz.