Der Tag gegen Gewalt an Frauen war der Anlass für einen Fachtag, um auf den erschwerten Zugang zum Recht für behinderte Frauen aufmerksam zu machen. Behinderte Frauen und Mädchen erfahren nicht nur viel öfter (sexualisierte) Gewalt als andere Menschen. Sie finden auch weniger Beratungs- und Hilfeangebote und stoßen im (Straf)Rechtssystem auf große Barrieren.
Am 23. November 2023 veranstalteten daher das Bochumer Zentrum für Disability Studies und das NetzwerkBüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW den Fachtag „Zugang zum Recht für behinderte Frauen und Mädchen“ an der Evangelischen Hochschule in Bochum und online. Es nahmen fast einhundert Personen aus vielen verschiedenen Bereichen teil: Frauenbeauftragte aus Werkstätten für behinderte Menschen, aus der Politik, aus dem Ministerium, der Stadt Bochum, der Polizei, der Wissenschaft und der Selbstvertretung.
Das Programm sah Vorträge von Vertreterinnen aus Forschung, Praxis und Selbstvertretung vor sowie eine Podiumsdiskussion und Austausch mit dem Publikum.
Den vollständigen Bericht finden Sie über diesen Link: Bericht zum Fachtag
Der Bericht in Leichter Sprache
Weitere Informationen über den Fachtag
Am 6. Juni 2019 fand in Gelsenkirchen eine Schulung zu Art. 31 UN BRK (Statistik und Datensammlung) statt. Veranstalter waren die Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW sowie das BODYS-Projekt Initiative Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (IKSL). Die Schulung richtete sich in erster Linie an die Mitarbeiter*innen der KSL in NRW.
Zentrale Fragestellungen waren:
1. Welche Daten benötigen Staaten zur Umsetzung der UN BRK? Wie können Inklusion und Partizipation geplant und realisiert werden?
2. Woher bekommen Mitglieder der Zivilgesellschaft Daten zur Überprüfung der Umsetzung der UN BRK?
3. Welche Grundsätze sind im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Daten und Statistiken zu beachten?
Materialien
- Literaturliste Statistik.docx (403,0 KiB)
- Degener_Einleitung Art.31 UNBRK.docx (405,9 KiB)
- Degener_Einleitung Art.31 UNBRK.pptx (618,1 KiB)
- Hirschberg_Menschenrechtsbasierte Umsetzung des Art. 31 UN BRK.docx (727,5 KiB)
- Hirschberg_Menschenrechtsbasierte Umsetzung des Art. 31 UN BRK.pdf (2,4 MiB)
- Hirschberg_Menschenrechtsbasierte Umsetzung des Art. 31 UN BRK.ppt (5,2 MiB)
- Hoppe Henkel_Arbeit mit Daten - am Beispiel der Landschaftsverbände.docx (790,8 KiB)
- Hoppe Henkel_Arbeit mit Daten - am Beispiel der Landschaftsverbände.pptx (1,5 MiB)
- Schmitz_Datengenerierung und Datenanalyse am Beispiel der Teilhabeberichterstattung Bund und Land NRW.docx (326,8 KiB)
- Schmitz_Datengenerierung und Datenanalyse am Beispiel der Teilhabeberichterstattung Bund und Land NRW.pptx (187,1 KiB)
Programm und Beiträge
- Programm 10 Jahre UNBRK.docx (1,1 MiB)
- Sigrid Graumann Begruessung 10 Jahre UNBRK.docx (18,9 KiB)
- Adolf Ratzka Skript 10 Jahre UN BRK.docx (32,8 KiB)
- Theresia Degener Skript 10 Jahre UNBRK.docx (30,3 KiB)
- Theresia Degener Folien 10 Jahre UNBRK.pptx (591,3 KiB)
- Anja Gerlmaier Folien 10 Jahre UNBRK.pptx (152,6 KiB)
- Sven Sauter Skript 10 Jahre UNBRK.docx (32,4 KiB)
- Sven Sauter Folien 10 Jahre UNBRK.pptx (726,3 KiB)
- Monika Schroettle Skript 10 Jahre UNBRK.pptx (2,1 MiB)
- Monika Schroettle Thesen 10 Jahre UNBRK.docx (29,5 KiB)
Am 27. Februar 2019 fand in Bochum die Schulung "Gesundheit als Menschenrecht - Artikel 25 UN-BRK" statt. Veranstalter waren die Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW sowie das BODYS-Projekt Initiative Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (IKSL). Die Schulung richtete sich in erster Linie an die Mitarbeiter*innen der KSL in NRW.
Gesundheit ist ein Menschenrecht, das schon lange durch die Vereinten Nationen anerkannt ist. Das Menschenrecht impliziert aber kein Recht „gesund“ zu sein oder zu werden, denn das kann kein Staat garantieren. Vielmehr bedeutet es, im Krankheitsfall Zugang zu Gesundheitsversorgung und gesundheitsförderliche Lebensbedingungen zu haben und zwar zu gleichen Bedingungen wie die allgemeine Bevölkerung.Behinderte Menschen gehören zu den sogenannten „vulnerablen“ Personen, die häufig im Hinblick auf ihr Recht auf Gesundheit diskriminiert werden. Traditionelle medizinische Versorgung für behinderte Menschen konzentrierte sich überwiegend auf Prävention – d.h. darauf, die Entstehung von Behinderung zu vermeiden – oder Rehabilitation, also Therapie und Heilung von Behinderung. Im Rehabilitationsland Deutschland gibt es viele Sondereinrichtungen für behinderte Menschen, die auch medizinische Dienste – nicht selten gegen den Willen der Betroffenen – anbieten. Aber eine allgemeinmedizinische Versorgung von behinderten Menschen ist kaum sichergestellt. Arztpraxen sind meistens nicht barrierefrei, Krankenhäuser können oft keine adäquate Versorgung bieten und medizinische Behandlung findet unter diskriminierenden Bedingungen statt.
Zentrale Themen der Schulung waren:
1. Gesundheit als Menschenrecht im Sinne der UN-BRK
2. Zwang im Kontext medizinischer Behandlung als Menschenrechtsverletzung
3. Barrierefreie, inklusive und gewaltfreie medizinische Versorgung (im Krankenhaus)
Materialien
Zwischen Emanzipation und Vereinnahmung
KSL NRW und BODYS auf der Disability Studies Konferenz 2018
"Disability Studies – Forschungszweig der Behindertenbewegung?" Diese Frage diskutierten die Teilnehmer*innen des BODYS-Workshops im Rahmen der Disability Studies Konferenz, die vom 19. bis 21. Oktober 2018 an der Humboldt Universität und an der Alice Salomon Hochschule in Berlin stattfand. BODYS hat sich mit diesem Workshop an der Konferenz beteiligt, weil die Frage nach dem Verhältnis von Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und Disability Studies Teil seiner täglichen Arbeit ist. Das gilt besonders für das aktuelle Forschungsprojekt IKSL (Initiative Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW), in dem BODYS den Aufbau und die Arbeit von Kompetenzzentren für Selbstbestimmtes Leben in NRW wissenschaftlich begleitet.
Disability Studies – Forschungszweig der Behindertenbewegung?
Disability Studies gilt als theoretischer Zweig der Behindertenbewegung: Was in der sozialen Bewegung "Selbstbestimmt Leben" in der Praxis erkämpft wird, kann und soll im Rahmen von Disability-Studies-Forschung theoretisiert und reflektiert werden. Disability-Studies-Forschung soll zudem zur Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Menschen beitragen und sie hat den Anspruch der partizipatorischen Forschung, d.h., geforscht werden soll nicht über behinderte Menschen, sondern aus der Perspektive behinderter Menschen und unter ihrer Beteiligung. So weit der Anspruch. Der Workshop wagte nun den Praxis-Check. Als Inputgeber*innen hatte BODYS drei Kooperationspartner aus dem IKSL-Projekt geladen: Nicole Andres (EvH RWL), Carl-Wilhelm Rößler (KSL Köln) und Dr. Birgit Rothenberg (TU Dortmund). Sie sprachen über ihre Erfahrungen als Disability-Studies-Forscher*innen und Aktivist*innen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.
"Nichts über uns ohne uns" – Erfahrungen aus der partizipativen Forschung
Am Beispiel der partizipativen Evaluation im Projekt IKSL berichtete Nicole Andres vor allem über die Herausforderungen, die gemeinsames Forschen mit sich bringt. "Nichts über uns ohne uns" – so lautet das Motto der Behindertenbewegung. Es ist kein Geheimnis, dass echte Beteiligung – und noch dazu barrierefreie – etliche zeitliche, strukturelle und finanzielle Ressourcen erfordert. Darüber hinaus bewegen sich die gemeinsam Forschenden immer auch in dem Spannungsfeld von wissenschaftlichen Standards und Zielen einerseits und der Interessen der Bewegung andererseits. Hier die nötige Balance zu finden braucht vor allem Vertrauen zwischen den Beteiligten, so Nicole Andres. In IKSL gelinge das gut wegen des Peer-Ansatzes – ein inklusives Forscher*innenteam mit Disability-Studies-Perspektive trifft auf Vertreter*innen der Behindertenbewegung. Zu Letztgenannten gehört auch der zweite Vortragende des Workshops: Carl-Wilhelm Rößler, Peer-Berater im KSL Köln und Ko-Forscher in IKSL.
Empowerment ... durch Forschung
In seinem Input blickte er aus der Praxis auf die Disability Studies. Die verschiedenen Modelle von Behinderung, die in den Disability Studies entwickelt wurden, seien wesentliche Grundlage für die praktische Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Allen voran hat das soziale Modell von Behinderung den Weg zu selbstbestimmtem Leben freigemacht und den gesellschaftlichen Blick auf Behinderte so verändert, dass sie als Expert*innen ihrerselbst gelten – eine wesentliche Grundlage für Peerberatung und Beteiligung an (politischen) Gestaltungsprozessen. Diesen Aspekt griff auch Birgit Rothenberg im dritten Input auf: Fragen und drängende Probleme aus der Praxis der Interessenvertretung können mit wissenschaftlicher Begleitung und Analyse weniger leicht "vom Tisch gewischt" werden. Das illustrierte sie etwa an einem Forschungsprojekt zur begleiteten Elternschaft (von Menschen mit Behinderungen), das der Verein mobile Selbstbestimmt Leben e.V. in Auftrag gegeben hatte. Politik und Sozialleistungsträger reagierten auf die Idee der Elternbegleitung zunächst skeptisch – angesichts der Forschungsergebisse akzeptierten sie den Vorschlag jedoch und begleitete Elternschaft ist heute ein anerkanntes Konzept selbstbestimmten Lebens.
... durch Akademisierung
Durch die akademische Lehre, so Rothenberg weiter, tragen Disability Studies schließlich auch Konzepte der Behindertenbewegung in die Ausbildung zukünftiger Fachkräfte der verschiedensten Berufsfelder hinein. Rothenberg skizzierte den Weg, den die Behindertenbewegung über die Disability Studies in die wissenschaftlichen Institutionen genommen hat, und die Hindernisse, auf die sie dabei immer noch stoßen. So besteht etwa nach wie vor erheblicher Bedarf an Förderung des behinderten wissenschaftlichen Nachwuchses im deutschen Hochschulsystem.
Gemeinsam Ressourcen heben!
Anspruch und Wirklichkeit im Verhältnis von Forschung und sozialer Bewegung war auch Gegenstand der anschließenden Talkrunde mit allen Workshop-Teilnehmer*innen. Hier kam das Machtgefälle zur Sprache, das sowohl in der Beratungspraxis als auch in der Forschung besteht. Seine Ursachen liegen im Mangel an geteilten Erfahrungen und damit an Vertrauen, Abhilfe sahen die Teilnehmenden im Peer-Ansatz und diagnostizierten gleichzeitig ein erhebliches Forschungsdesiderat in diesem Punkt. Moderator H.-Günter Heiden hielt dies als Forschungsauftrag der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung an die Disability Studies fest und beschloss den Workshop mit dem Fazit: Es gibt eine starke Partnerschaft zwischen Akteuren der Behindertenbewegung und der Disability Studies, um neue Ressourcen zu heben und einzufordern!
Weitere Informationen zur Tagung finden Sie hier: www.disko18.de
Die Beiträge aus dem Workshop können Sie hier nachlesen:
Am 4. Juli 2018 führte BODYS eine Fortbildung für die KSL NRW zum Thema "Gewaltschutz für behinderte Frauen und Mädchen" durch.
Die meisten KSL arbeiten schon lange zum Thema Gewaltschutz, teils mit eigenen Projekten.
Deshalb lag der Fokus der Fortbildung auf Vernetzung und Wissenstransfer untereinander.
- 0 Programm Gewaltschutz.docx (1,0 MiB)
- Vortrag 1 Gewaltschutz-Degener.pptx (3,1 MiB)
- PowerPoint Vortrag Gewaltschutz Degener.docx (651,1 KiB)
- Vortrag 2 Gewaltschutz Zinsmeister.pdf (3,6 MiB)
- Zinsmeister Gewaltschutz PP barrierefrei.docx (27,8 KiB)
- Adressen in NRW zu Gewaltschutz.docx (401,9 KiB)
- Quellen und Literatur.docx (411,3 KiB)
Am 29. Mai 2017 fand in Gelsenkirchen eine Schulung zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) statt. Veranstalter waren die Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW sowie das BODYS-Projekt Initiative Komptenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (IKSL). Die Schulung richtete sich in erster Linie an die Mitarbeiter*innen der KSL in NRW.
Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen die Umsetzung des neuen BTHG gegeben. Insbesondere die Unvereinbarkeit mit dem menschenrechtlichen Ansatz sowie mit der UN-BRK wurden bei den Protestaktionen scharf kritisiert. Im Rahmen der Schulung stellte der Jurist Carl Wilhelm Rößler (Köln) wesentliche Grundzüge des BTHG vor, die anschließend im Rahmen der Bearbeitung einzelner Bespielfälle vertieft wurden. Die Teilnehmer*innen bekamen so ein Gefühl für die Auswirkungen des BTHG auf die Teilhabesituation behinderter Menschen sowie für drohende Stolperfalle und Verschlechterungen vermittelt. Darüber hinaus wurden die Teilnehmenden ermutigt und befähigt, das Gesetz in der Öffentlichkeit oder im Rahmen der Interessenvertretung kritisch zu bewerten.
Wir danken Herrn Rößler für die Bereitstellung der Schulungsmaterialien.
Vortragsfolien
Übungen
Einkommensanrechnung
- Einkommensanrechnung Aufgabenstellung.mp3 (1,2 MiB)
- Einkommensanrechnung Aufgabenstellung.pdf (87,8 KiB)
- Einkommensanrechnung Gesetzesmaterialien.mp3 (3,9 MiB)
- Einkommensanrechnung Gesetzesmaterialien.pdf (93,2 KiB)
- Loesungsskizze Einkommensanrechnung.mp3 (4,1 MiB)
- Loesungsskizze Einkommensanrechnung.pdf (116,1 KiB)
Mehrkostenvorbehalt
- Mehrkostenvorbehalt Aufgabenstellung.mp3 (1,6 MiB)
- Mehrkostenvorbehalt Aufgabenstellung.pdf (90,9 KiB)
- Mehrkostenvorbehalt Gesetzesmaterialien.mp3 (1,7 MiB)
- Mehrkostenvorbehalt Gesetzesmaterialien.pdf (85,7 KiB)
- Loesungsskizze Mehrkostenvorbehalt.mp3 (2,2 MiB)
- Loesungsskizze Mehrkostenvorbehalt.pdf (93,7 KiB)
Vermögensanrechnung
- Vermoegensanrechnung Aufgabenstellung.mp3 (1,1 MiB)
- Vermoegensanrechnung Aufgabenstellung.pdf (87,5 KiB)
- Vermoegensanrechnung Gesetzesmaterialien.mp3 (1,9 MiB)
- Vermoegensanrechnung Gesetzesmaterialien.pdf (85,8 KiB)
- Loesungsskizze Vermoegensanrechnung.pdf (94,0 KiB)
- Loesungsskizze Vermoegensanrechnung.mp3 (3,4 MiB)
Die Dialogveranstaltung mit dem Titel “Unsere Teilhabe - Eure Forschung: Anstiftung zur Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderung in der Teilhabeforschung“ fand am 28.04.2017 an der TU Dortmund statt.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Anforderung, Menschen mit Behinderung noch stärker als bisher in die Teilhabe- und Inklusionsforschung einzubinden – insbesondere auch als aktiv und selbstbestimmt Forschende, Lehrende sowie als mitgestaltende Expert*innen.
Der Hintergrund der Veranstaltung war, dass selbst in der Teilhabe- und Inklusionsforschung Menschen mit Behinderung bislang noch unzureichend eingebunden sind. Das AKTIF-Projekt baut seit zwei Jahren bundesweit inklusive Forschungszusammenhänge auf, um diesem Missstand entgegenzuwirken. Partizipation an Forschungsprozessen ist ebenfalls ein Kernelement des IKSL-Projektes des Bochumer Zentrums für Disability Studies (BODYS) bei der wissenschaftlichen Begleitung der sechs Kompetenzzentren für Selbstbestimmtes Leben in NRW.
Es referierten und diskutierten Menschen mit und ohne Behinderung des Projektes AKTIF (Akademiker*innen mit Behinderung in die Teilhabe- und Inklusionsforschung), der AG Disability Studies und des Aktionsbündnisses Teilhabeforschung, außerdem Expert*innen der Kompetenzzentren Selbstbestbestimmt Leben NRW sowie politische/institutionelle Entscheidungsträger*innen.
In der Veranstaltung stellten sich die Projekte AKTIF und IKSL vor und die Bedeutung der Disability Studies und der partizipativen Forschung wurde gemeinsam reflektiert. Darüber hinaus wurden in einer Podiumsdiskussion die erforderlichen institutionellen Rahmenbedingungen für mehr Inklusion und Partizipation in der Forschung diskutiert.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch die Kampagne „Inklusive Forschung darf kein Wettbewerbsnachteil sein“ vorgestellt.
Einladung und Programm
Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das einschließt, über Maßnahmen, die die eigene Gesundheit betreffen, selbst zu entscheiden. Freiheitsentziehende Maßnahmen und Zwangsbehandlungen sind jedoch seit jeher Teil des Interventionskatalogs psychiatrischer Behandlungen. Mit der Ratifizierung der UN-BRK und den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes bekommen der öffentliche und wissenschaftliche Diskurs um Zwangsbehandlungen Aufwind.
Zur Bereicherung dieses Diskurses luden das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) und das LWL-Universitätsklinikum Bochum, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Präventivmedizin, am 19. Januar 2017 Interessierte aus Wissenschaft und Praxis sowie Psychiatrieerfahrene zu einem interdisziplinär ausgerichteten Diskussionsforum ein. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Theresia Degener (BODYS) und Prof. Dr. Georg Juckel (LWL Universitätsklinikum Bochum) wurden aktuelle Forschungsergebnisse bezüglich des Einsatzes von Zwang und geschlossener Unterbringung vorgestellt und notwendige Schritte zu ihrer Reduzierung diskutiert. Auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema selbst wurde kritisch hinterfragt.
Einladung und Programm
Den Bericht über die Veranstaltung können Sie hier nachlesen.
Aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention fand am 9. Dezember 2016 eine Tagung zum Thema „Gedächtnis der Behindertenbewegung“ an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe statt. Eingeladen hatten die Beauftragten des Bundes und des Landes NRW für Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele und Elisabeth Veldhues, sowie die deutsche Expertin im UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Prof. Dr. Theresia Degener. Viele der etwa hundert Gäste stammten aus der politischen Behindertenbewegung, die sich in den 1970er Jahren formiert und 1981 mit der Störung der Auftaktveranstaltung zum „UNO-Jahr der Behinderten“ in Dortmund und dem anschließenden „Krüppeltribunal“ Menschenrechtsverletzungen gegen behinderte Menschen angeprangert hatte.
In ihrer Rede hob Verena Bentele hervor: „Ich bin den vielen Menschen dankbar, die mit ihrem Engagement, einem langen Atem und einer ungeheuren Frustrationstoleranz das Fundament einer inklusiven Gesellschaft gelegt haben. Das Krüppeltribunal bildete die Grundlage für die heutige aktive politische Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.“ Theresia Degener, die am Krüppeltribunal und an der Vorbereitung der UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich beteiligt war, sagte: „Wie ein roter Faden ziehen sich in der Behindertenbewegung von 1981 bis 2006 dieselben Forderungen durch. Uns ging und geht es immer noch um ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen, um Schutz vor jeglicher Diskriminierung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen.“
Wie die Geschichte der Behindertenbewegung gesichert werden kann, wurde in einer „Initiativen-Börse“ vorgestellt. Dabei präsentierten Forscher_innen aus Innsbruck und Kassel Projekte zu Zeitzeugen-Interviews. In Dortmund besteht ein Archiv der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, und im Internet findet sich unter der Adresse www.archiv-behindertenbewegung.de eine Dokumentation der wichtigsten Zeitschriften der Bewegung. Geplant ist, diese Projekte fortzuführen, zu vernetzen und so die Aufbrüche, Kämpfe und Erfahrungen der Behindertenbewegung auf Dauer zu sichern.
Die Veranstaltung in der Presse: hier.