Der UN-Fachausschuss hat eine wichtige Entscheidung im Fall einer individuellen Beschwerde getroffen: In der Entscheidung hob der UN-Fachausschuss die Entscheidung der finnischen Behörden auf, einer behinderten Person Persönliche Assistenz vorzuenthalten. Der Beschwerdeführer hatte Assistenzbedarf beantragt, um selbstbestimmt in eigener Wohnung leben zu können. Die finnischen Behörden verweigerten die Bewilligung des beantragten Assistenzumfangs – mit der Begründung, dass der Antragsteller wegen seiner kognitiven Beeinträchtigungen nicht fähig sei, den nötigen Assistenzbedarf festzustellen. Die finnische Gesetzgebung erlaubt diese Entscheidung.