Wer kann Peer sein?

Podium der Veranstaltung "Wer kann Peer sein?"; © Jessica Baeske

Am Donnerstag, 24.05.2018, lud das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) in die Aula der EvH RWL zu einer Dialogveranstaltung zum Thema "Wer kann Peer sein?" ein. Im Eröffnungsvortrag gab Kerstin Blochberger, Peercounselling Trainerin, einen Einblick in ihre Arbeit und das Thema. Im Anschluss diskutierten Vertreter*innen der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW gemeinsam mit Vertreter*innen aus Wissenschaft und Praxis: Doris Bednarek (KSL MSI), Christine Scharlau (Supervisorin und Coach), Lydia Schmidt (EvH RWL), Nicole Andres (BODYS) sowie Studierenden der EvH RWL.

Die zentrale Fragestellung war, wie der Peerbegriff aus den verschiedenen fachlichen Perspektiven der Anwesenden zu greifen ist und ob es sinnvoll und möglich ist, eine allgemeingültige Definition festzulegen. In der Diskussion wurden zunächst verschiedene Perspektiven und Sichtweisen zum Peerbegriff nebeneinander gestellt und erläutert. Ist Voraussetzung für "Peer-sein", als Berater*in die gleiche Behinderung wie der/die zu Beratende zu haben? Oder "genügt" es, irgendeine Form der Beeinträchtigung oder gar nur sekundäre Erfahrungen, z.B. als Angehörige*r eine behinderten Menschen, zu haben?

Schnell wurde deutlich, dass diese Frage – "Wer ist Peer?" – offenbar nur im Kontext der jeweiligen Beratungssituation zu beantworten ist. Beispielsweise benötigen Menschen, die in der Gehörlosenkultur leben und aufgewachsen sind, vorzugsweise ebenfalls gehörlose Peers, um von einer Beratung gut profitieren zu können. Auch für Eltern behinderter Kinder scheint es immens wichtig zu sein, dass ein Kontextbezug mit Fokus auf die Beeinträchtigung ihres Kindes gegeben ist. Ein weiteres Ergebnis der Diskussion formulierte Christine Scharlau (Supervisorin und Coach): „Es ist es vor allem wichtig, dass ein Auftrag von Ratsuchenden formuliert wird.“ Daraus ergebe sich überhaupt erst die Relevanz der Peerfrage für die Beratungssituation.

Autorin: Jessica Baeske

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