Deutsche Gebärdensprache bald mit Zertifikat

Voraussichtlich ab 2021 soll eine Sprachzertifizierung der Deutschen Gebärdensprache (DGS-Sprachzertifizierung) unter der federführenden Leitung der Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen an der Humboldt-Universität zu Berlin eingeführt werden. Das teilte das Präsidium des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. heute der Presse mit.
 
Das bundesweite Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in Deutscher Gebärdensprache (DGS) soll sicherstellen, dass die Sprachkompetenzen von Personen, die in DGS kommunizieren, klassifiziert werden können. Weiterführende Informationen werden von der Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen an der Humboldt-Universität zu Berlin Mitte 2020 über verschiedene Wege bekannt gegeben.
 
Diese Sprachzertifizierung ist ein essenzieller Beitrag zur Qualitätssicherung der Deutschen Gebärdensprache und führt zu der so notwendigen Professionalisierung und Weiterentwicklung in zahlreichen Arbeitsfeldern wie etwa im Bildungsbereich (DGS im Unterricht an Schulen für hörbehinderte Kinder und Jugendliche; DGS als Fremdsprache an allgemeinbildenden Schulen) oder auch auf dem Arbeitsmarkt (Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher*innen, Begleitung/Beratung von hörbehinderten Menschen usw.).
 
Die Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen ist besonders geeignet für diese Aufgabe: Ihre Expertise in diesem Bereich verdankt sie unter anderem der Entwicklung des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) für Gebärdensprache im Rahmen der Projekte ProSign1 (2012-2015) und ProSign2 (2015-2019) am Europäischen Fremdsprachenzentrum des Europäischen Rates. Für (Laut-)Fremdsprachen besteht ein GER und damit ein einheitlicher Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen schon längere Zeit, für Gebärdensprachen gibt es dies erst seit einigen Jahren.
 
Eine Sprachzertifizierung der DGS ist daher ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg der Gleichstellung von deutscher Lautsprache und deutscher Gebärdensprache. In Deutschland ist die DGS 2001 durch das Sozialgesetzbuch IX und 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene anerkannt worden. Ebenso zentral ist die 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention mit den entsprechenden Artikeln 2,9,21,24 und 30, betonen diese doch die Gleichwertigkeit der Gebärdensprache und der Gehörlosenkultur. Diese Gleichwertigkeit konnten Linguist*innen bereits vor 30 Jahren wissenschaftlich belegen. Politik und Gesellschaft sind weiter aufgefordert, die Gebärdensprache und die Gehörlosenkultur zu fördern.
 
Der Dachverband der sechsundzwanzig Mitgliedsverbände der Gehörlosen und der Gebärdensprachnutzer*innen, der Deutsche Gehörlosen-Bund, begrüßt diese Professionalisierung der DGS-Sprachzertifizierung.
DGB-Film 12/2019 in Gebärdensprache und mit Untertiteln: https://youtu.be/phht_HTrA-g
 
Pressekontakt:
Daniel Büter
Referent für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: d.bueter@gehoerlosen-bund.de
Hörende Anrufer erreichen ihn über den Telefonvermittlungsdienst mit Dolmetschern für Gebärdensprache und Deutsch
Telefon: 069 - 900 160 333

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